Unser Büro
Programm Flyer 2012
Termine
- 12.02.2012
12.02.2012 “Drachenzähmen leicht gemacht”
» mehr Infos « - 26.02.2012 um 15:00
26.02.2012 “Glück für den Pechvogel”
» mehr Infos « - 04.03.2012 um 15:00
04.03.2012 “Lucky Luke”
» mehr Infos « - 17.03.2012 um 20:30
17.03.2012 Stimmrecht
» mehr Infos « - 23.03.2012 um 20:30
23.03.2012 Wildland
» mehr Infos «
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Vertragsbedingungen
Aufnahmebedingungen für Schüler / innen
1.Die Stunden werden im Einzel – oder Gruppenunterricht erteilt. Es gelten die Unterrichtsgebühren der gültigen Gebühren- und Honorarordnung.
2. Der Unterricht umfasst eine Unterrichtsstunde (45 Minuten) bzw. eine halbe Unterrichtsstunde (30 Minuten) wöchentlich.
3. Ermäßigungen für die Angebote der MUKO:
10% für jedes weitere Familienmitglied.
15% Ermäßigung für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger. ( Bitte Nachweis beifügen.)
4. Die Bezahlung des Schulgeldes erfolgt ausschließlich per Lastschrifteinzugsverfahren zum Ersten eines Monats. Bei Vertragskündigung verliert die von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung automatisch ihre Gültigkeit. Eine Änderung der Schulgebühren wird schriftlich bekannt gegeben und bedarf keiner neuen Vertragregelung.
5. Das Lehrmaterial ist in den genannten Unterrichtsgebühren nicht enthalten. Jeweils am Anfang eines Trimesters werden z.Zt. 1,50 ‚¬ als Pauschale für anfallende Unterrichtsmaterialien abgebucht.
6. Stunden, die durch Verschulden einer Lehrkraft ausfallen, werden grundsätzlich nacherteilt. Ausnahmen: Höhere Gewalt der einmaliger Unterrichtsausfall im Quartal wegen Krankheit der Lehrperson. Bei längerer Krankheit der Lehrperson wird eine Vertretung gestellt.
7. Für Stunden, die der Schüler aus eigenem Verschulden versäumt, besteht kein Anspruch auf Ersatz.
8. In den gesetzlich festgelegten Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Für diese Zeit ist der monatliche Betrag durchzuzahlen. In der alljährlich stattfindenen Vorspielwoche fällt der reguläre Unterricht aus.
9. Die Anmeldung kann jederzeit schriftlich zum nächsten 1.eines Monats im Büro der MUKO e.V. erfolgen.
10. Abmeldungen sind zum 1.Januar, 1. Mai und zum 1. September zulässig und müssen bis spätestens einen Monat vorher schriftlich mitgeteilt werden.